10.12.2011:
An die umweltpolitischen Sprecher der Fraktionen des deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 03.12.2009 wurde Ihnen zur Abstimmung die 1.BImSchV vorgelegt. Sie trat mit Datum vom 22.03.2010 in Kraft.
In dieser Verordnung wurde ein Sonderfall – der holzbeheizte Saunaofen für den privaten Einsatz – schlichtweg vergessen. Auf Grund der Häufigkeit der Nutzung (in der Regel einmal pro Woche, in der kalten Jahreszeit, für nur wenige Stunden), der relativ geringen Verbreitung (nur wenige tausend Stück im Verkauf pro Jahr), der Betriebsart (schnelles Aufheizen mit hohen Temperaturen) muss er vernünftiger Weise als Ausnahme der Verordnung, ähnlich wie Badeöfen, betrachtet werden. Diese Auffassung vertreten auch mehrere Fachverbände.
Da er aber nicht als Ausnahme nach § 1(2) erfasst wurde, muss er zwangsläufig nach § 2(3) unter die Kategorie Raumheizer mit Flachfeuerung bzgl. der Erfüllung der Normen betrachtet werden. Eine andere Möglichkeit wäre der Antrag auf Ausnahme nach § 22.
Wie bereits oben erwähnt, ist ein Saunaofen, der schnell und mit hohen Temperaturen aufgeheizt werden muss, nicht mit einem Raumheizer zu vergleichen.
Deshalb kann er die geforderten Werte der Anlage 4(1) o.g. Verordnung nicht erfüllen.
Weiterhin verweist die Anlage auf die DIN 13240, obwohl für Saunaöfen seit 1.7.11 die DIN 18521 gilt.
Dies führte in der Folgezeit zu einer Rechtsunsicherheit der Beteiligten (Schornsteinfegermeister, örtlichen Behörden).
Daraus ergab sich auch ein immenser Absatzverlust der aus den skandinavischen Ländern importierten Holzsaunaöfen.
Deshalb habe ich am 08.03.2011 eine Petition mit dem Ziel der Schaffung von Rechtssicherheit und Anerkennung der Ausnahmestellung an den Petitionsausschuss des
Dt. Bundestag gerichtet.
Diese Petition ist klar und deutlich formuliert, wie auch Fachverbände in Stellungnahmen es bestätigen.
Der Petitionsausschuss forderte dazu eine Stellungnahme des BMU an.
Die Stellungnahme des BMU vom Mai 2011 an den Petitionsausschuss bestätigt weder die Richtigkeit noch die sachliche Unzutreffendheit meiner Petition, sondern wiederholt nur den bekannten Gesetzestext. Es wird auf die Gültigkeit der Einordnung (aufgrund der fehlenden Einordnung als Ausnahme nach§ 4) bzgl. der Raumheizer mit Flachfeuerung und der zu erfüllenden Normen verwiesen. Weiterhin wird auf evtl. mögliche Ausnahmen der örtlichen Behörden im Einzelfall verwiesen.
Dem Petitionsausschuss wird damit eine anscheinend sichere Rechtslage für seine Entscheidung vermittelt. Die Gültigkeit der DIN EN 18521 für holzbeheizte Saunaöfen (als sachlich zutreffende Norm) wird nicht erwähnt. Es ergibt sich die Frage, warum ein zuständiges Fachministerium auf die bestehende Rechtslage nicht eingeht.
Mit Datum vom 5.8.11 wurden Auslegungsrichtlinien, abgestimmt mit den Bundesländern, erlassen.
Aus dem 24–seitigen Dokument und dem Hinweis der weiteren Fortschreibung (also weiteren Handlungsbedarf) wird für jeden klar, dass es sich bzgl. der 1.BImSchV um eine Verordnung mit vielen Mängeln handelt.
In diesem Dokument findet sich nun auch der Saunaofen wieder (auch hier wieder ein inhaltlicher Fehler – es müsste richtig heißen – holzbeheizter Saunaofen).
Auch hier wird nicht auf die gültige DIN EN für holzbeheizte Saunaöfen verwiesen.
Weiterhin wird nicht mehr explizit auf die mögliche Ausnahme nach § 22 der örtlichen Behörden abgestellt und verwiesen. Während also den Mitgliedern des Petitionsausschusses die explizite Möglichkeit der Ausnahme nach § 22 als mögliche Lösung der „fehlerhaften“ Verordnung aufgezeigt wird, ist in der veröffentlichten Auslegungsrichtlinie, welche mit den Ländern abgestimmt wurde, eine eindeutige Zuordnung des holzbeheizten Ofens zu den Raumheizern mit Flachfeuerung bzgl. der Grenzwerte vorgenommen. De facto kommt damit für die örtlichen Behörden keine Auslegungsmöglichkeit (Ausnahme) mehr in Frage. Auch der Fall einer unbilligen Härte liegt nicht mehr vor. Die Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten (Schornsteinfeger, Nutzer, Auftragnehmer) wird noch mehr erhöht. Mittlerweile kennen alle Beteiligten das Problem – auch die Mitarbeiter des BMU.
Belegbar ist damit auch, dass Beamte des BMU den Petitionsausschuss, also auch Mitglieder Ihrer Fraktion, mit der Stellungnahme vom Juni und der Auslegung vom August, schlichtweg falsch informiert haben.
Somit wird einerseits die Rechtsunsicherheit erhöht. Es gibt also in kürze nach DIN geprüfte Saunaöfen, die die Anforderungen einer anderen dafür nicht Bezugnehmenden Verordnung nicht erfüllen können.
Anderseits hat das BMU mit dieser Richtlinie der Auslegung sich selbst bzgl. der Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuss widersprochen (de facto Widerruf der Ausnahme).
Von einem „Insider“ erhielt ich dazu als Bewegrund folgende Info:
"Das BMU versucht derzeit jede Aktivität zur erneuten Diskussion der 1. BImSchV im Keim zu unterdrücken. Hintergrund ist, so kann man es zwischen den Zeilen erahnen, dass es auch an anderer Stelle (so auch bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen usw.) Unzulänglichkeiten gibt. Ein erneutes Wiederdiskutieren könnte zu langwierigen Verhandlungen auch auf anderer Ebene führen."
Daraus ergibt sich doch – das sind meine Fragen an Sie als gewählte Interessenvertreter:
1. Akzeptieren Sie und Ihre Fraktion dieses bürger- und realitätsfremde Verhalten einiger nicht namentlich bekannten Beamten im BMU?
2. Akzeptieren Sie, dass diese Beamten de facto den Petitionsausschuss mit widersprechenden Angaben (irrtümlich falsch oder wissentlich falsch ) informieren?
3. Akzeptieren Sie die Arbeit des Sekretariats des Petitionsausschuss, indem die Petenten nach Ihrer Petition keine aktive Rolle im Zuge der offensichtlich hier falschen, irreführenden Info des BMU mehr haben?
Alle o.g. Aussagen und Behauptungen, kann ich mit Dokumenten, die ich Ihnen sofort bei Interesse per Mail als pdf-Datei zusenden kann, belegen.
Ich kann mich mit dieser Art gelebter und erlebter Demokratie nicht abfinden und bitte Sie um Ihre Unterstützung.
Es ergibt sich auch für mich die Frage, ob in Deutschland eine Diktatur der Bürokratie und des Beamtentums herrscht oder aber es noch möglich ist, auf Missverständnisse politisch Einfluss zunehmen.
Ich werde den Brief an Sie (ebenso wie Ihre Antworten) auch online zur Diskussion stellen.
Allein in einem (von mehreren) Saunaforum hatten meine bisherigen Informationen zu dieser Problematik rund 14000 Zugriffe.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Finsterbusch
Dokumente als pdf-Datei (14 kb)
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